Am 16. November 2022 wird das Landesverfassungsgericht entscheiden, wie mit den Berliner Chaoswahlen vom 26. September 2021 umzugehen ist.
Nun hat sich auch ein Richter des Bundesverfassungsgerichts gemeldet – Peter Müller, zuständiger Richter für Wahlprüfungsverfahren am Karlsruher Bundesverfassungsgericht, sagte in einem Podcast der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), eine Situation wie in Berlin „hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.“
Soweit ist es mit unserer Stadt also gekommen. Rot-Grün-Rot hat Berlin systematisch heruntergewirtschaftet – mangelnde Sicherheit, marode Verkehrsstrukturen, fehlende Wohnungen, verarmte Bevölkerung, …
Die Wiederholungswahl muss auch zur Abwahl des Berliner Senats führen!