Sachverhalt:

In Berlin sind für Katastrophenfälle, insbesondere durch einen Stromausfall, Katastrophenschutz-Leuchttürme (kurz: Kat-L) eingerichtet worden.

Diese dienen hauptsächlich dazu, die Berlinerinnen und Berliner zu informieren, ihnen zu helfen sowie intern zu kommunizieren. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat die Beschaffung und Auslieferung der Erstausstattung (u.a. Notebooks, Bildschirme, portable Notstromaggregate zum Betrieb der Kat-LTechnik) mit dem Ziel einer möglichst einheitlichen Umsetzung übernommen und ein Organisationskonzept mit empfehlendem Charakter erstellt.

Dieses sieht u.a. die Einrichtung der stationären Katastrophen-Leuchttürme in notstromversorgten landeseigenen Liegenschaften und alternativ die Ausstattung mobiler Katastrophen-Leuchttürme mit transportierbaren Notstromaggregaten vor.

In Reinickendorf sind von 5 Katastrophenschutz-Leuchttürmen nur 3 mit Notstromversorgungen ausgestattet. Darüber hinaus verfügt eines der vorhandenen Notstromaggregate (Rathaus Reinickendorf) nur über eine Laufzeit von 6 Stunden.

Nur 3 Katastrophen-Leuchttürme verfügen über mobile Notstromaggregate, diese haben lediglich eine Laufzeit von 12 Stunden.

Die Betankung ist nur an einem Standort gesichert, außerdem keine anderen Stromquellen, die einen resilienten Betrieb sicherstellen (beispielsweise solar). Wenn im Katastrophenfall kein Treibstoff zur Verfügung steht, kann auch keine wirksame Hilfe für die betroffenen Menschen geleistet werden.

Die Daten wurden der schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus, Drs. 19/11957 entnommen.

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

das Bezirksamt wird ersucht, die Reinickendorfer Katastrophenschutz-Leuchttürme (Kat-L) auf Katastrophenlagen vorzubereiten.

Dafür sind sofort die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Widerstandsfähigkeit der Katastrophenschutz-Leuchttürme (Kat-L) für den Katastrophenfall sicherzustellen.

Hierzu gehören:

  • eine verlässliche und netzunabhängige Stromversorgung durch Notstromaggregate,
  • die Sicherstellung der Laufzeit der Notstromaggregate von mindestens 7 Tagen,
  • die Sicherstellung der Treibstoffverfügbarkeit und der Betankungsmöglichkeiten auch in Notlagen.